Mitgliedsbeiträge
Die TGS Bieber ist ein familienfreundlicher Verein
Durch Festlegung eines Beitragsdeckels für den Vereinsbeitrag wird je Familie beziehungsweise Lebensgemeinschaft einschließlich der Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 21 Jahren ein Vereinsbeitrag von 312,00 EUR pro Jahr erhoben, der niedriger als die Summe der Beiträge von zwei Erwachsenen und einem Kind ist. Wir bitten auf dem Aufnahmeantrag die Namen aller Familienmitglieder zu vermerken.
In einigen unserer Abteilungen gibt es abteilungsspezifische Zuschläge. Dazu gehören Badminton, Fitness, Gesundheitssport und Tennis. Diese Zuschläge kommen monatlich zum Mitgliedsbeitrag hinzu und werden beim jährlichen Beitragseinzug automatisch mit eingezogen.
Auszubildende, Studierende sowie im FSJ bzw. BFD:
Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres werden bei entsprechendem Nachweis, der vom Mitglied rechtzeitig spätestens bis zum 28. Februar eines jeden Jahres vorzulegen ist, auf den Beitrag der Altersgruppe 00-21 Jahre gesetzt.
Soziale Komponente:
Bei uns ist es möglich, den Beitrag in besonderen Fällen vorübergehend zu reduzieren. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter. Entsprechende Anträge sind vom Mitglied rechtzeitig spätestens bis zum 28. Februar eines jeden Jahres zu stellen.
Bildungskarte:
Die Bildungs Karte ist die einfache und praktische Lösung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Ein bereitgestelltes Teilhabebudget ermöglicht eine geförderte Beteiligung an diversen Vereins-, Kultur-, Freizeit und Nachhilfeangeboten.
Du bist im besitz einer Bildungskarte? Super! Dann teile uns auf dem Mitgliedantrag deine Bildungskartennummer mit und wir buchen (vorausgesetzt es ist ein Guthaben auf der Karte vorhanden) den Mitgliedsbeitrag von deiner Karte ab.
Du hast keine Bildungskarte und möchtest eine beantragen? Dann informiere dich auf www.bildungs-karte.org , ob du für die Bildungskarte berechtigt bist oder informiere dich bei deinem zuständigen Amt.
Beitragseinzug:
Die Beiträge werden jährlich Anfang April durch Lastschrift erhoben. Von Mitgliedern, die keine Einzugsermächtigung erteilen, werden die Beiträge durch Rechnung, die eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR einbezieht, angefordert.
Bei Eintritten während des Jahres wird der Beitrag anteilig zum jeweiligen Quartalsende angefordert. Dies erfolgt zum Start der Sommer-, Herbst- und Winterferien. Es werden Beiträge der Mitglieder eingezogen, deren Mitgliedsanträge uns in den jeweiligen Quartalen vorlagen und bestätigt wurden.